Die Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte
Sicherheitsfachkräfte haben - gemäß §6 (Asig) - die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeits- und Brandschutzes eunschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.
Diese Unterstützung beinhaltet im Wesentlichen folgende Aufgaben
1. die im Unternehmen für Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten; insbesondere:
a. - bei der Planung und Unterhaltung der Betriebsanlagen
b. - der Beschaffung von technischen Arebeitsmitteln und bei der Einführung von Arbeitsverfahren
und Arbeitsstoffen,
c. - der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
d. - der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung sowie in sonstigen
Fragen der Ergonomie
2. die betriebsanlagen, technischen Arbeitsmittel, die Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer
Einführung sicherheits- und brandschutztechnisch zu überprüfen.
3. die Durchführung des Arbeit- und Brandschutzes zu beobachten, und im Zusammenhang damit
a. - die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel den
zuständigen Personen mitzuteilen und Maßnahmen zur Beseitigung vorzuschlagen und auf deren
Beseitigung hinzuwirken um eine Verbesserung zu erreichen.
b. - auf dei Benutzung von Körperschutzmitteln achten
c. - Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen und die Ergebnisse zu erfassen
4. darauf achten daß sich alle im Betrieb Beschäftigten sicherheits- und brandschutzgerecht verhalten
und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitwirken.
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